Ab 1961 und in den nachfolgenden Jahre haben europäische Eisenbahnen einen Vertrag über eine tauschbare Palette, die Europalette genannt wurde, abgeschlossen. Dies erleichterte den schnellen und effektiven Transport von Waren. Ein Ein- und Ausladen der auf den genormten Paletten beförderten Ware war nun immer identisch und erforderte nicht die unterschiedlichsten Verladefahrzeuge oder Techniken. Da an Ausladeort auch immer Paletten vorrätig waren, konnten diese dann sofort genutzt werden und ein Ausladen der alten Ware war nicht erforderlich.
Die Europaletten sind markenrechtlich geschützt. Zur Zeit gibt es vier Marken unter denen Paletten hergestellt werden dürfen. Es handelt sich um die Hersteller World, Epal ,Chep und LVR. Seit dem 1.8.2013 muss auf den Randklötzen der Paletten die Bezeichnung „Epal“ im Oval stehen.
In der heutigen Zeit werden die Europaletten in der Regel auf Wechselaufbaubehältern oder Sattelzügen beladen. Hier sind die genormten Größen der Paletten von enormer Bedeutung, damit es zu einer optimalen Ausnutzung der gesamten Ladefläche des Transportfahrzeuges kommt. Auf der Ladefläche passen immer zwei Paletten quer oder drei Paletten längs und garantieren somit die perfekt Nutzung des Laderaumes, was auch für die Transportsicherung der Ware ein enormer Vorteil ist.
Mittlerweile finden Europlatten überall im Transportgewerbe Verwendung. Aus diesem Grund sind in vielen Betrieben mittlerweile auch die Verpackungsmaschinen auf die Maße der Europalette genormt, was die Arbeitsgänge natürlich optimiert.